Die Standortdatenbank für Kommunen ist ein wichtiger Bestandteil der Verbändevereinbarung zwischen Mobilfunkbetreibern und kommunalen Spitzenverbänden. Die Datenbank enthält alle Standorte von Funkanlagen, für die eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorliegt.
Die Datenbank wurde von der Bundesnetzagentur erstellt und umfasst rund 80.000 ortsfeste Funkanlagen – darunter mehr als 64.500 Mobilfunkanlagen –, für die eine Standortbescheinigung erstellt wurde. Über die Website http://emf2.bundesnetzagentur.de/ können Landes- und Kommunalbehörden, die sich registriert haben, auf den Onlineservice zugreifen.
Passwortgeschützter Zugang und Download der Standortbescheinigung
Die Informationen der Datenbank sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur für einen bestimmten Benutzerkreis (Landes- und Kommunalbehörden) zugänglich. Um zu verhindern, dass Nichtberechtigte Zugang erhalten, wurde ein passwortgeschützter Bereich eingerichtet. Die Nutzer der Standortdatenbank können ihren Suchbereich durch Eingabe von Postleitzahlen unter Wahrung ihrer Zuständigkeitsbefugnisse online selbst bilden. Die Freischaltung des selbstgewählten Suchbereichs erfolgt nach Prüfung der Zugangsberechtigung durch die Bundesnetzagentur. Die Anmeldung der Kommune zur Standortdatenbank muss schriftlich vorliegen.
In der Datenbank befindet sich eine Standortadressenliste, die regelmäßig aktualisiert wird. Sie enthält folgende Angaben: Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer und die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. Zudem beinhaltet die Datenbank alle Daten aus den Standortbescheinigungen, die die Bundesnetzagentur für den jeweiligen Funkanlagenstandort ausgestellt hat. Dazu gehören die technischen Daten der Anlage, Art des Funksystems, Montagehöhe, Sendeeigenschaften, Hauptstrahlrichtung und Sicherheitsabstände. Die Standortbescheinigungen stehen im PDF-Format zum Download zur Verfügung.
Was beim Zugriff auf die Standortdatenbank zu beachten ist
Dieser Service soll den Kommunen dabei helfen, ihre verschiedenen Aufgaben der Gesundheits- und Daseinsvorsorge (zum Beispiel Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) zu erfüllen.
Der in der Standortbescheinigung festgelegte Mindestsicherheitsabstand zu der Funkanlage ist auf den gesamten Standort bezogen. Er berücksichtigt die Feldstärken der beantragten Funkanlage, die elektromagnetischen Felder der Funkanlagen, die ebenfalls an diesem Standort montiert sind sowie die relevanten Feldstärken, die von umliegenden Funkanlagen ausgehen (beispielsweise TV- und Radiosendeanlagen).
Die Sicherheitsabstände stehen in unmittelbarer Abhängigkeit zur Sendeleistung und der Antennencharakteristik. Dies führt dazu, dass von leistungsstarken Funkanlagen ein größerer Sicherheitsabstand einzuhalten ist als von leistungsschwächeren Sendern. Die Grundlage für die Festlegung des Sicherheitsabstandes bilden die in Deutschland geltenden Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern.
Die Standortbescheinigung
Die Erteilung einer sogenannten Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur ist die Voraussetzung für den genehmigten Betrieb einer Mobilfunkanlage. In ihr werden nach dem europaweit umfassendsten Sicherungsverfahren zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern präzise Sicherheitsabstände für die Anlage festgelegt.
Kommunen liefert die Standortbescheinigung wichtige Anhaltspunkte für die Planung und Auswahl von geeigneten Mobilfunkstandorten. Zudem können sie anhand der Bescheinigungen überprüfen, ob sich die Netzbetreiber an die genehmigten baulichen und technischen Einzelheiten gehalten haben. Für jede technische Änderung an der Anlage, die Auswirkungen auf den Sicherheitsabstand hat, muss eine neue Bescheinigung beantragt werden.