Bau einer Mobilfunkanlage nur mit Zustimmung aller Eigentümer
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf nicht mehrheitlich gegen den Willen Einzelner die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Hausdach beschließen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: V ZR 48/13). Eine schriftliche Begründung des Urteils