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Strategien gegen weiße und graue Flecken: Was ist Network Sharing?

24. März 2021
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Im Zusammenhang mit dem Ausbau von 5G und 4G wird auch intensiv über „graue Flecken“ diskutiert. Im Gegensatz zu den „weißen Flecken“, in denen überhaupt keine Mobilfunkversorgung vorhanden ist, bezeichnet der Begriff „graue Flecken“ Regionen, in denen nicht alle Netzbetreiber vertreten sind.

Häufig hat so eine Situation wirtschaftliche Hintergründe – es handelt sich in der Regel um dünn besiedelte Gebiete oder Verkehrswege, wo es für die Netzbetreiber schwierig ist, Ausbaumaßnahmen über die dort stattfindende Nutzung zu refinanzieren. Aus technischer Sicht gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie in solchen Arealen doch noch eine Erweiterung der Versorgung ermöglicht werden kann. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen werden dabei vom zuständigen Regulierer vorgegeben, hierzulande also von der Bundesnetzagentur und gegebenenfalls dem Bundeskartellamt.

Verschiedene Stufen des Teilens

Grundsätzlich haben Netzbetreiber die Möglichkeit, den technischen und finanziellen Aufwand für die Netzversorgung untereinander aufzuteilen – wobei die Interessen der Beteiligten bei diesem Thema meist sehr unterschiedlich sind und es dafür überdies enge rechtliche Vorgaben gibt, wie beispielsweise eine Genehmigungspflicht durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden. Aus technischer Sicht lassen sich folgende verschiedene Varianten des Teilens unterscheiden:

Location Sharing: Ein Antennenstandort, der sich gut für Netz A eignet, ist auch für Netz B interessant. Deshalb ist es heute schon gang und gäbe, dass mehrere Mobilfunkanbieter denselben Standort für ihre Sendeanlagen nutzen – also ihre Antennen auf demselben Kirchturm oder demselben Hochhausdach installieren. Dabei baut jeder Anbieter vor Ort seine eigene Technik auf – sowohl eigene Antennen als auch eigene Rechner und Systeme in der zugehörigen Basisstation. Auch wenn die technische Infrastruktur separat bleibt, müssen sich die Anbieter vor Ort natürlich koordinieren, um gegenseitige Störungen auszuschließen und zudem sicherzustellen, dass die kombinierte Sendeleistung aller vor Ort aktiven Funksysteme auch in der Summe alle gültigen Grenzwerte einhält.

Passive Infrastructure Sharing: Die Zusammenarbeit kann aber auch noch weiter gehen. Die kooperierenden Betreiber können zum Beispiel größere und daher meist baugenehmigungspflichtige Masten für gemeinsame Nutzung bauen (lassen), um sie dann jeweils mit ihrer eigenen Sendetechnik zu bestücken – typischerweise etwa im Außenbereich einer Ortschaft. Gebaut wird so ein Mast in solchen Fällen von einem der Netzbetreiber oder von einem unabhängigen Unternehmen. Die gemeinsame Nutzung beschränkt sich jedoch auf die passive Infrastruktur und schließt allenfalls noch Elemente mit ein, die nicht zur eigentlichen Netz-Technik zählen, wie etwa Stromversorgungen oder lokale Netzwerkverkabelung. Unter Umständen kann auch die sogenannte Backhaul-Anbindung – also zum Beispiel die Glasfaserleitung für die Anbindung des Standorts – gemeinsam genutzt werden.

Active Infrastructure Sharing: Noch einen Schritt weiter geht das Teilen gemeinsamer Infrastruktur, wenn auch aktive Elemente mit einbezogen werden – wie etwa Antennen oder die Steuersysteme der Basisstation.

Doch auch hier gibt es verschiedene Stufen (wobei es wieder von den Vorgaben und Entscheidungen der Regulierungsbehörden abhängt, was konkret genehmigt wird):

Beim sogenannten „Multi Operator Core Network“ (MOCN) betreibt zwar jeder Netzbetreiber weiterhin ein eigenes Kernnetz („Core Network“), doch die Funksignale werden von der gemeinsam betriebenen Funkinfrastruktur in einem gemeinsam genutzten Frequenzbereich übertragen.

Denkbar ist aber auch die Variante „Multi Operator Radio Access Network“ (MORAN). Hier werden zwar alle aktiven Elemente der Basisstation geteilt, doch jeder beteiligte Netzbetreiber betreibt sein eigenes Kernnetz und sendet auf seinen eigenen Frequenzen.
Auf dem Smartphone des Nutzers erscheint jeweils der Netzwerkcode des Kernnetz-Betreibers – unabhängig von eventuellen Sharing-Modellen sieht also jeder Kunde immer die Netzwerk-Kennung seines Anbieters.

Der eigenständige Netzausbau der Netzbetreiber ist von den Vereinbarungen zum Schließen der „weißen“ und „grauen“ Flecken natürlich nicht betroffen. Jedes Unternehmen investiert weiterhin in sein eigenes Mobilfunknetz.

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