Suche

Mobilfunkvereinbarung regelt jetzt auch Kleinzellenausbau

15. Januar 2021
AdobeStock_222212451_0

Die Mobilfunknetzbetreiber haben im Februar 2020 ihre freiwillige Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 um das Thema Kleinzellen ergänzt. Die Netzbetreiber sagten hierin zu, dass sie gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Abstimmungsverfahren für Kleinzellen entwickeln und etablieren. Jetzt wurde die Mobilfunkvereinbarung vom Juni 2020 entsprechend ergänzt. Die kommunalen Spitzenverbände und die Netzbetreiber schaffen damit einen einheitlichen Rahmen, welcher die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur sicherstellt. Mit der Erweiterung der Vereinbarung um das Thema Kleinzellen setzen die Netzbetreiber weiterhin auf einen konfliktminimierenden Mobilfunknetzausbau in Deutschland.

Beim Ausbau der Mobilfunknetze sind die Kommunen laut § 7a, 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zu beteiligen. Die Beteiligung ist sowohl für Makrostandorte – klassische Antennenträger und Dachstandorte – wie für Kleinzellen-Standorte, sogenannte Small Cells, verpflichtend durchzuführen. Zum Beginn des Jahres hat das Bundesumweltministerium als oberste Immissionsschutzbehörde dem Verfahren zugestimmt.

Bei der Standortfindung für Kleinzellensender sind die räumlichen Kompromissspielräume wesentlich geringer als bei Makrostandorten. Dies liegt nicht zuletzt an der wesentlich geringeren Sendeleistung und Reichweite.  Die ergänzende Vereinbarung orientiert sich an den etablierten Prozessen für Makrostandorten und schafft zudem Verfahrensvereinfachungen bei kommunalen oder standardisierten Standorten, um so den Gesamtaufwand für beide Seiten zu reduzieren.

Da kommunale Liegenschaften und Infrastrukturkomponenten, wie zum Beispiel Straßenbeleuchtung, Ampelanlagen, ÖPNV-Anzeigetafeln oder Stadtmöbel eine geeignete, vorhandene Infrastruktur für den Aufbau von Kleinzellen sind, empfehlen und begrüßen die kommunalen Spitzenverbände die Bereitstellung und Nutzung dieser Infrastruktur.

Beide Seiten stellen nunmehr fest, dass Kleinzellen die vorhandene Mobilfunkinfrastruktur nur ergänzen, jedoch die bestehenden Makrostandorte nicht ersetzen können. Kleinzellen können aber maßgeblich zur Kapazitäts- und Qualitätsverbesserung für kleinere Bereiche, wie zum Beispiel auf Marktplätzen, beitragen.

Das bewährte Abstimmungsverfahren für neue Mobilfunkstandorte zwischen Kommunen und Unternehmen hat in den letzten zwei Jahrzehnten zu einen konfliktminimierenden Netzausbau in Deutschland beigetragen und wird jetzt mit der Erweiterung zu Kleinzellennetzen konsequent fortgeführt.

 

Links

annex_kleinzellen_mobilfunkvereinbarung_20201208_web
kurzinformation-europaeische-regulierungsstellen-gesundheit-5g.pdf (bund.de)
Daten und Fakten zu 5G (1)

Informiert bleiben.
Newsletter abonnieren!



Informiert bleiben.
Newsletter abonnieren!



Informiert bleiben.
Newsletter abonnieren!