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- EU-Vorgabe: USB-C wird der einheitliche Ladestandard für Smartphone & Co
- Für Verbraucher wird das Laden einfacher
- Vereinheitlichung führt zu weniger Elektroschrott
Bis Ende 2024 wird in Deutschland der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und andere Geräte vorgeschrieben. Damit wird das Laden von Smartphone und anderen Geräten deutlich vereinfacht. Die Zeiten, wo für jedes Gerät ein anderes Ladekabel benötigt wird, werden bald der Vergangenheit angehören. Einheitliche Ladekabel für Smartphones und andere Kleingeräte, das ist ein Thema, Verbraucher weltweit betrifft. Die EU hat 2022 die Vereinheitlichung der Ladestecker auf den Weg gebracht. Derzeit werden verschiedene Kabeltypen (USB-C, Apple Lightning und Micro USB) für das Aufladen dieser Geräte benötigt, damit soll ab Ende 2024 Schluss sein. Sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für die Umwelt hat dies entscheidende Vorteile: Kein Kabelsalat mehr und weniger Elektroschrott.
Neue Handys, Tablets und Digitalkameras sowie andere in Deutschland verkaufte Elektrogeräte müssen ab Dezember 2024 einen einheitlichen USB-C-Ladeanschluss haben. Damit setzt Deutschland eine EU-Vorgabe um, die bereits 2022 verabschiedet wurde. Das Bundeskabinett stimmte jetzt einer entsprechenden Änderung des Funkanlagengesetzes zu, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte.
Mit dem einheitlichen Ladekabel werde für mehr Verbraucherfreundlichkeit gesorgt, indem Ladeschnittstellen und Schnellladetechnologien harmonisiert werden. Da der Ladeanschluss am Smartphone sich nicht nur auf das eigentliche Ladekabel auswirkt, sondern auch auf das zugehörige Netzteil beziehungsweise Ladegerät, reichen die Konsequenzen noch weiter: Durch die verschiedenen Ladekabel und Ladegeräte fallen bislang pro Jahr rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an. Diese Zahl soll sich durch die Vereinheitlichung deutlich reduzieren lassen. 2020 wurden in der EU von Verbrauchern rund 420 Millionen elektronische Geräte gekauft, und jeder Verbraucher besitzt im Durchschnitt drei Ladegeräte, von denen zwei regelmäßig benutzt werden. Auch dies lässt sich durch einheitliche Anschlüsse und Kabel reduzieren.
Hinzukommen wird auch der Hinweis auf Verpackungen der Elektrogeräte, ob ein Ladekabel enthalten ist oder nicht. Denn Hersteller müssen künftig ihre Geräte sowohl mit als auch ohne Ladekabel anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so selbst entscheiden können, ob sie ein Ladekabel beziehungsweise Ladegerät mitkaufen wollen. Auch dies ist ein weiterer Schritt zur Einsparung von Ressourcen.
Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/10/20231025-bundeskabinett-beschliesst-aenderung-des-funkanlagengesetzes.html