Die kommunalen Spitzenverbände, das sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund, und die Mobilfunknetzbetreiber haben jetzt ihre Handreichung zur Mobilfunkvereinbarung neu vorgelegt. Das Dokument ersetzt das Dokument aus dem Jahr 2003. Die „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ wurde zuvor 2020 fortgeschrieben und im gleichen Jahr um ein Verfahren für den Ausbau der Kleinzellennetze ergänzt. Die kontinuierliche Anpassung des Verfahrens und die jetzt verabschiedeten ergänzenden Hinweise, sollen den gesamten Informations- und Abstimmungsprozess für alle Beteiligten klar und nachvollziehbar beschreiben. Das angestrebte Ziel der Vereinbarung war und ist eine möglichst einvernehmliche Standortfindung zwischen Kommunen und Mobilfunknetzbetreibern.
Durch die technische Weiterentwicklung des Mobilfunks, die Etablierung neuer Prozessschritte sowie durch den Markteintritt neuer Unternehmen war die Überarbeitung erforderlich geworden. In dem Papier verweisen die kommunalen Spitzenverbände sowie die Mobilfunkunternehmen auf die positiven Erfahrungen mit der Vereinbarung, deren Umsetzung seit über zwanzig Jahren durch repräsentative und empirische Gutachten begleitet und untersucht wurden.
Die Vereinbarung beschreibt im Wesentlichen den Informationsaustausch zwischen Mobilfunknetzbetreibern und Kommunen, die Beteiligung der Kommunen beim Bau neuer Mobilfunkstandorte, den zeitlichen Ablauf sowie das detaillierte Verfahren bei der Erweiterung und der Mitnutzung von Bestandsstandorten. Insbesondere bei der Netzmodernisierung sowie der Erweiterung und Mitnutzung von Bestandsstandorten sollen die ergänzenden Hinweise für die Umsetzung in Städten und Gemeinden eine hilfreiche Handreichung bieten. Sowohl für die Kommunen als auch für die Mobilfunkunternehmen schaffen die jetzt vereinbarten ergänzenden Hinweise einen einheitlichen Rahmen für den schnelleren Ausbau der benötigten Mobilfunkinfrastruktur.