Lizenzauflagen 5G-Netzausbau

31. Juli 2020
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Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) formuliert den Anspruch für die Versorgung Deutschlands mit mobiler Kommunikation so: Notwendig seien Mobilfunknetze, in denen unterbrechungsfreies Telefonieren und die klassische Nutzung von mobilem Internet möglich sind. Daher war die Versteigerung der 5G-Frequenzen 2019 an konkrete Versorgungsauflagen gekoppelt: Die Netzbetreiber müssen bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Zusätzlich sollen bis Ende 2022 mindestens 500 Basisstationen in weißen Flecken netzbetreiberübergreifend aufgebaut werden. Für neue Netzbetreiber gelten abweichende Versorgungsauflagen.

Die Netzbetreiber müssen hierfür in den kommenden Jahren massiv investieren. Ein nahezu flächendeckendes 5G-Netz kann es nicht von heute auf morgen geben. Es wird Schritt für Schritt auf Basis der bestehenden Mobilfunknetze ausgebaut. Dadurch wird sich auch die Versorgung mit LTE verbessern. Mit einer nahezu flächendeckenden LTE Mobilfunkabdeckung entsteht erst die notwendige Grundlage für eine konsequente Aufrüstung der Netze auf 5G.

Um das Ziel der Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung zu erreichen, wurden in der Mobilfunkstrategie diverse Maßnahmen fixiert: Wie etwa die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder Maßnahmen zur Stärkung von Akzeptanz für den Mobilfunkausbau vor Ort. Außerdem sollen vermehrt Gebäude und Flächen des Bundes und der Länder für Standorte genutzt werden.

Die Einhaltung der Versorgungsauflagen wird von der Bundesnetzagentur überprüft.

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