Für Immissionsmessungen unterschiedlicher Frequenzen und Intensitäten sind unterschiedliche Messmittel erforderlich. Die prinzipiellen Messverfahren sind dargestellt in der DIN 0848 Teil 1, die beim Beuth-Verlag Berlin zu beziehen ist. Die Immissionen des Mobilfunks reguliert unter anderem die 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV). Hier sind die verbindlichen Grenzwerte für Basisstationen und Handys festgelegt.
Messungen durch die Bundesnetzagentur
Kompetente Ansprechpartner für Messungen im Hochfrequenzbereich sind die Außenstellen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur). Im Einzelfall prüft die Bundesnetzagentur, ob Messungen angezeigt sind. Diese führt sie in begründeten Einzelfällen auch selbst durch. Die Messungen sind kostenpflichtig.