Neu berufene Strahlen-Schutzkommission (SSK) nimmt Arbeit auf

17. Februar 2025
Holografische Lungenvisualisierung in der Medizin: Eine Ärztin hält eine digitale Darstellung der Lunge mit leuchtendem Kern, umgeben von medizinischen Symbolen – Symbol für moderne Diagnostik und digitale Gesundheit.
  • Neue Mitglieder der SSK berufen: 16 Expertinnen und Experten eingesetzt.
  • Hauptaufgabe der SSK: Beratung des Bundesumweltministeriums beim Strahlenschutz.
  • Interdisziplinäres Team beschäftigt sich mit dem Schutz von Mensch und Umwelt vor den Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung.

Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde die Strahlenschutzkommission offiziell neu besetzt. Die Kommission setzt sich aus einem interdisziplinären Team von Fachleuten zusammen, das Experten vor allem aus den Bereichen Strahlenmedizin, Radioökologie, Strahlenbiologie, Strahlenrisiko, Strahlenschutztechnik, Notfallschutz, Nichtionisierende Strahlung, u. a. vereint. Die neu berufene SSK besteht aus 16 Expertinnen und Experten. Die Mitglieder der Kommission arbeiten ehrenamtlich, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Ergebnisse der Beratungen der SSK werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMUV gerichtet und auf der Website der SSK veröffentlicht.

 

Bundesumweltministerin beruft SSK-Mitglieder

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat für die Beratungsperiode 2025/2026 die Mitglieder der Strahlenschutzkommission berufen. Wie bereits 2023 und 2024 hat Bundesministerin Steffi Lemke erneut Professorin Dr. Ursula Nestle, Chefärztin für Strahlentherapie und Radioonkologie an den Kliniken Maria Hilf in Mönchengladbach und Professorin für Radioonkologie am Universitätsklinikum Freiburg zur Vorsitzenden der SSK bestellt. Als Stellvertreter wurden Frau Prof. Dr. Claudia Fournier, Frau Dr. Beate Volkmer und Herrn Prof. Dr. med. Hajo Zeeb benannt.

Mit der Berufung der SSK wurden auch die sieben Ausschüsse der SSK und der SSK-Krisenstab bestätigt und ebenfalls in Teilen neu besetzt. Weitere Informationen zu den Neubesetzungen sowie zur SSK und ihren Mitgliedern sind auf der Internetpräsenz der SSK verfügbar.

 

Aufgaben der Strahlenschutzkommission

Die Hauptaufgabe der Strahlenschutzkommission besteht darin, das BMUV in allen Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen zu beraten. Am 6. und 7. Februar 2025 ist die neu berufene Strahlenschutzkommission (SSK) in ihre Beratungen gestartet. Die SSK befasst sich aktuell unter anderem mit Themen wie dem Strahlenschutz im Zusammenhang mit der Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Medizin und den Auswirkungen von aktuellen internationalen wissenschaftlich-technischen Entwicklungen für Deutschland. Durch neue Technologien und deren Kombinationen eröffnen sich Chancen für Umwelt und Gesellschaft. Die SSK will den gesellschaftlichen Diskurs zu Strahlung und neuen Entwick¬lungen wissenschaftlich fundiert führen. So hatte die SSK bei der Einführung von 5G in einer Stellungnahme geprüft, welche technischen Aspekte und biologischen Wirkungen bei den unteren Frequenzbereichen auftreten. [1]

Die SSK gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Bereich des Strahlenschutzes ab. Dies umfasst sowohl ionisierende Strahlung, wie sie in der Medizin und Kerntechnik vorkommt, als auch nichtionisierende Strahlung, wie sie bei Mobilfunk und anderen Technologien auftritt. Die Kommission unterstützt die Bundesregierung durch fundierte Empfehlungen bei der Entwicklung und Anpassung nationaler Strahlenschutzrichtlinien, um den neuesten wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnissen gerecht zu werden. Hierbei werden sowohl nationale als auch internationale Normen berücksichtigt, um ein hohes Sicherheitsniveau in allen Anwendungsbereichen – von der Medizin bis zur industriellen Nutzung – zu gewährleisten.

 

Arbeitsweise

Die SSK erhält ihre Beratungsaufträge in der Regel vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV); sie kann aber auch von sich aus Beratungsthemen aufgreifen. Darüber hinaus befasst sich die SSK mit aktuellen Fragen des Strahlenschutzes und erörtert diese mit dem BMUV. Die SSK beschließt als Ergebnis ihrer Beratungen naturwissenschaftliche und technische Stellungnahmen und Empfehlungen.

Der SSK arbeiten sieben Ausschüsse mit spezifischen Aufgabenbereichen zu: Diese umfassen die Bereiche Strahlenrisiko, Strahlenschutz in der Medizin, Radioökologie, Strahlenschutztechnik, Notfallschutz, Nichtionisierende Strahlen und Strahlenschutz bei Anlagen.

Die SSK ist das wichtige Gremium für den Strahlenschutz in Deutschland. Seit inzwischen mehr als 50 Jahren berät sie die Bundesregierung in Fragen des Schutzes vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung.

[1] https://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse/DE/2021/2021-12-10_Stgn_5G_Mobilfunk.html

 

Veröffentlicht am 17.02.2025

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Zusammensetzung und den Aufgaben der SSK gibt es auf der Website der SSK (https://www.ssk.de/).

Information des Bundesumweltministeriums zur SSK-Neuberufung: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/neu-berufene-strahlenschutzkommission-hat-ihre-beratungen-aufgenommen

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