Das Recht auf Reparatur kommt

14. Februar 2024
Techniker zerlegt Smartphone mit Schraubenzieher in einer Elektronikwerkstatt

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf das sogenannte Recht auf Reparatur geeinigt.[1] Erstmals sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Rechtsanspruch bekommen, dass Hersteller von großen Haushaltsgeräten wie Wasch- oder Spülmaschinen sowie auch Hersteller von Smartphones diese auf Wunsch reparieren müssen. Darüber hinaus sollen Hersteller dazu verpflichtet werden, Ersatzteile für ihre Produkte zur Verfügung zu stellen und Kundinnen und Kunden auf das Reparaturrecht hinzuweisen. Mit den neuen Regeln soll es für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher und günstiger werden, ihre Geräte reparieren zu lassen. Das Recht auf Reparatur soll sowohl im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung als auch darüber hinaus gelten. Ziel ist es, unnötigen Abfall zu reduzieren und wertvolle Ressourcen zu schonen.

 

WAS ÄNDERT SICH FÜR VERBRAUCHERINNEN UND VERBRAUCHER IN DER EUROPÄISCHEN UNION?
REPARATUR NACH ABLAUF DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN:

Reparatur nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung: Auch wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher eine Reparatur von Defekten bei technisch reparierbaren Geräten verlangen. Dies betrifft beispielsweise Tablets, Smartphones, Waschmaschinen und Geschirrspüler.

TRANSPARENZ DURCH HERSTELLERANGABEN:

Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden.

FÖRDERUNG DES REPARATURMARKTES:

Mit den neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass Ersatzteile für technisch reparierbare Geräte zu einem angemessenen Preis bereitgestellt werden. Außerdem wird den Herstellern untersagt, Reparaturen vertraglich, technisch oder durch Softwareeinstellungen zu erschweren.

Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Reparaturen durch Maßnahmen wie Reparaturgutscheine oder Reparaturfonds zu unterstützen. Diese Maßnahmen können auch mit EU-Mitteln gefördert werden. Zusätzlich wird eine europäische Reparaturplattform eingerichtet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Suche nach geeigneten Reparaturwerkstätten zu helfen.

NACHHALTIGKEIT UND RESSOURCENSCHONUNG

Zusammengefasst ergeben sich durch das Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher Vorteile in Hinblick Kosteneffektivität: Sie können defekte Produkte kostengünstig reparieren lassen, anstatt sie wegzuwerfen und neue zu kaufen. Gleichzeitig profitiert die Umwelt: Das Reparieren von Produkten reduziert den Abfall und schont die Umwelt. Es verringert auch den Bedarf an Rohstoffen und Energie, die zur Herstellung neuer Produkte benötigt werden.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, noch förmlich verabschieden. Sobald das geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE INDUSTRIE:

Durch die neuen Anforderungen müssen Hersteller ihre Produkte reparaturfreundlicher und langlebiger gestalten. Dies eröffnet Chancen für innovative Unternehmen, die sich auf langlebige und reparaturfreundliche Elektronikprodukte spezialisieren. Für die Smartphone-Hersteller ergeben sich neue Herausforderungen hinsichtlich Design, Reparaturfähigkeit und längerer Nutzungsdauer von Hard- und Software.

FAZIT:

Das Recht auf Reparatur markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und Reduzierung von Elektroschrott.

Das EU-Parlament hat Ende April 2024 der Richtlinie über das Recht zur Reparatur zugestimmt. Sobald die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20590/recht-auf-reparatur-reparieren-einfacher-und-attraktiver-machen

 

[1] https://germany.representation.ec.europa.eu/news/recht-auf-reparatur-eu-kommission-begrusst-einigung-auf-neue-verbraucherrechte-2024-02-02_de 
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_608

Veröffentlicht am 22.05.2024

Informiert bleiben.
Newsletter abonnieren!



Informiert bleiben.
Newsletter abonnieren!



Informiert bleiben.
Newsletter abonnieren!