In einer aktuellen Bewertung begrüßt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Empfehlung von SCHEER nach Aktualisierung der EU-Empfehlungen und nach weiterer Forschung. Das Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks (Wissenschaftlicher Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und neu auftretende Risiken, abgekürzt SCHEER) ist ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium, das die Europäische Kommission in Bezug auf Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt wissenschaftlich berät. Hintergrund ist, dass sich neue Technologien ständig weiterentwickeln und dadurch aktuelle Bewertungen nötig sind, in wie weit sich die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern auf unsere Gesundheit auswirken könnte.
2021 wurde SCHEER mit einer Stellungnahme durch die EU-Kommission beauftragt. Die Kernfrage lautete, ob die Anhänge der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EC für die allgemeine Bevölkerung und der Direktive 2013/35/EU für beruflich exponierte Personen aktualisiert werden sollen. Dabei sollten insbesondere die Grenzwertempfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nicht-Ionisierender Strahlung (ICNIRP) aus 2020 einbezogen werden.
Die Stellungnahme von SCHEER ist 2023 – nach einer öffentlichen Konsultation – veröffentlicht worden. In dieser spricht sich SCHEER für eine Überarbeitung der Anhänge der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG für die Allgemeinbevölkerung und der Direktive 2013/35/EU für beruflich exponierte Personen aus. Beide basieren auf den ICNIRP-Leitlinien von 1998. Im Vergleich dazu sind in der aktualisierten Grenzwertempfehlung von ICNIRP aus dem Jahr 2020 zahlreiche Detaillierungen erarbeitet worden, die auf dem derzeit aktuellen Wissensstand beruhen und die teils zu Erhöhungen des Schutzniveaus führen. Diese Aktualisierungen sind bisher nicht in der EU-Ratsempfehlung und der Direktive für beruflich exponierte Personen aufgegriffen worden. Aus diesem Grund unterstützt das BfS die Empfehlung von SCHEER.