Neue Selbstverpflichtung der Mobilfunkbranche

20. Juni 2023

Die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber – Deutsche Telekom, O₂Telefónica, Vodafone, 1 & 1 Mobilfunk – haben gegenüber der Bundesregierung eine neue Selbstverpflichtung über Informations-, Kommunikations- und Gesundheitsschutzmaßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland abgegeben. Die Unternehmen bekräftigen mit der „freiwilligen Selbstverpflichtung“ ihr Bekenntnis zum Schutzkonzept gegenüber elektromagnetischen Feldern in Deutschland, insbesondere auch beim Ausbau von Kleinzellen im Out- und Indoor-Bereich. Die neue Selbstverpflichtung gilt für 5 Jahre und verlängert sich bei Stillschweigen jeweils um ein Jahr.

„Wir haben seit Jahrzehnten einen vorbildlichen Strahlenschutz in Deutschland. Im Mobilfunkbereich werden klare rechtliche Vorgaben durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Betreiber ergänzt. Das nutzt dem Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz und hilft der öffentlichen Akzeptanz der Mobilfunktechnik. Es ist erfreulich, dass die Branche den bewährten Ansatz mit der ‚Selbstverpflichtung der Mobilfunkbranche‘ fortsetzt“, sagt Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn bei der Übergabe.

Seit über zwanzig Jahren besteht die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber, die in den Jahren 2008, 2012 und zuletzt 2020 ergänzt worden ist.  Mit der neuen Selbstverpflichtung bekennen sich die Unternehmen zum Schutzkonzept gegenüber elektromagnetischen Feldern in Deutschland, das auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (International Commission on non-ionizing radiation protection, ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission (SSK) basiert. Dieses sieht insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) vor. Beide Fachgremien haben erst jüngst das deutsche Schutzkonzept bestätigt. Durch die Abgabe der Selbstverpflichtung vereinheitlichen die Unternehmen auch Regeln beim Aufbau von Kleinzellen, d.h. kleinen Funkanlagen mit einer deutlich geringeren Sendeleistung als herkömmliche Basisstationen, im In- und Outdoor-Bereich. Sie erfüllen damit die Forderung der Bundesregierung von Juli 2022 (Gigabitstrategie). Die Zusagen werden im Rahmen eines unabhängigen Gutachtens alle zwei Jahre überprüft. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.

Der Mobilfunk gehört inzwischen zur Kerninfrastruktur in Deutschland. Der Ausbau ist mittlerweile weitgehender gesellschaftlicher und politischer Konsens. Gleichwohl erkennen die Mobilfunknetzbetreiber wie auch die Bundesregierung den in der Öffentlichkeit vorhandenen Informationsbedarf an. Ein wichtiges Instrument dabei ist auch das Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder (KEMF) in Cottbus, welches durch die Bundesregierung im Jahr 2020 in Cottbus etabliert wurde.

Die Beteiligung der Kommunen beim Netzausbau ist gesetzlich verankert und seit über zwei Jahrzehnten zwischen dem Beteiligen gelebte Praxis. Für die Konkretisierung haben sich kommunale Spitzenverbände und Unternehmen auf ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren verständigt. Die Bundesregierung begrüßt das Verfahren und sieht mit dessen Umsetzung die gesetzliche Regelung als erfüllt an. Die Mobilfunknetzbetreiber werden auch weiterhin Informationsangebote rund um das Thema Mobilfunk erarbeiten und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. So werden die Unternehmen künftig auf das Informationsangebot des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) für Endgeräte referenzieren.

Mit der erneuten Abgabe einer Selbstverpflichtung knüpft die Mobilfunkbranche an die erste freiwillige Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 an. Mit den neuen Zusagen wird aus Sicht der Beteiligten ein wichtiger Kommunikationsbeitrag für den konfliktfreien Ausbau der Mobilfunktechnik in Deutschland geleistet.

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