Standortbescheinigung
Nur die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (üblicherweise kurz als Bundesnetzagentur bezeichnet) erlaubt einem Mobilfunkbetreiber, eine Sendeanlage in Betrieb zu nehmen. Gesetzliche Grundlage dafür ist …