Die in Deutschland gesetzlich verankerten Grenzwerte für den Mobilfunk liegen um das 50-fache unterhalb der biologischen Wirkungsschwelle.
Nach Auffassung der Mobilfunknetzbetreiber handelt es sich dementsprechend um Vorsorgewerte. Der Faktor 50 hat sich als Vorsorgefaktor etwa in der Toxikologie über Jahrzehnte bewährt.
Nach Aussage der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) garantiert diese Grenzwertfestlegung für die elektromagnetischen Felder den Gesundheitsschutz auch für empfindliche Menschen wie Kranke, Kinder, Schwangere und Senioren.