In der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) sind seit 1996 die für Deutschland geltenden Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder festgelegt. Im August 2013 trat eine vom Deutschen Bundestag verabschiedete Novellierung, also Aktualisierung, der Verordnung in Kraft.
Die Verordnung wurde vor allem wegen Lücken im Niederfrequenzbereich erneuert. Außerdem gilt sie nun auch für Amateurfunkanlagen und Funkanlagen der Bundespolizei. Durch die Aktualisierung entsprechen die in der Verordnung festgelegten Regelungen wieder dem aktuellen technischen und wissenschaftlichen Forschungsstand.
Die Grenzwerte im Mobilfunk wurden bei der Novellierung nicht verändert, sondern bestätigt.