Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) ist der „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ (kurz: Mobilfunkvereinbarung) beigetreten. Diese Vereinbarung ist bereits 2001 zwischen den drei kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag sowie den Mobilfunknetzbetreibern geschlossen und 2020 aktualisiert worden. Die Mobilfunkvereinbarung regelt das Mitspracherecht der Kommunen bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten im Stadt-/Gemeindegebiet. Angestrebt werden einvernehmliche Lösungen, die sowohl kommunale Interessen berücksichtigen als auch den Belangen des Mobilfunknetzausbaus Rechnung tragen.
Die MIG hat den Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung in die Praxis umzusetzen. Sie soll daran arbeiten bestehende Funklöcher zu beseitigen, um allen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Unternehmen den Anschluss an das Entwicklungspotenzial und die Zukunftschancen der Digitalisierung zu ermöglichen.