Zehnter Emissionsminderungs-
bericht der Bundesregierung

28. Februar 2023
  • Aktueller wissenschaftlicher Kenntnisstand liefert keinen Anlass, die Schutzwirkung der Grenzwerte in Zweifel zu ziehen
  • Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber funktioniert

Der jetzt erschienene 10. Bericht der Bundesregierung fasst die Forschungsergebnisse und Forschungsvorhaben in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie sowie in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen zusammen. Auf Grund eines Beschlusses des Bundestags veröffentlicht die Bundesregierung seit 2002 diese Berichte und gibt dabei einen Überblick über den aktuellen Erkenntnisstand. Der Berichtszeitraum erstreckt sich vom 01.09.2020 bis zum 31.08.2022. Die Fragen, die mit der Einführung der 5. Mobilfunkgeneration auftauchten, sind ebenso berücksichtigt wie Entwicklung der Emissionen durch 5G.

Der Bericht verweist auf das Bundesamt für Strahlenschutz, das im Mai 2022 bestätigt hat: „Der aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand gibt insgesamt keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen.“ Der 10. Emissionsminderungsbericht kommt zu dem Schluss: „Auch auf der Basis der neueren Ergebnisse kann festgestellt werden, dass durch die geltenden Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) die Bevölkerung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder geschützt ist.“ Um die fachlichen Grundlagen für die Risikobewertung weiter zu verbessern und wissenschaftliche Unsicherheiten zu reduzieren, fördert das Bundesumweltministerium weiterhin gezielt Forschung zur Verbesserung der Datenlage hinsichtlich neuer Technologien.

Auch die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung ist Thema des Berichts: So wird die Einhaltung der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber durch alle zwei Jahre erstellte, unabhängige Gutachten überprüft. Das Mobilfunkgutachten 2021 bestätigt im Wesentlichen das erreichte Niveau der vergangenen Jahre. Grundsätzlich zeigt sich, dass die freiwillige Selbstverpflichtung weitgehend eingehalten wird. In einigen Punkten, die teilweise bereits in den vorangehenden Gutachten angemerkt worden waren, besteht Verbesserungspotential, hier soll das erreichte Niveau erhalten bzw. ausgebaut werden.

Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet weiter rasant fort. Daher fordert der Bericht, dem vorbeugenden Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen und den Strahlenschutz im Zuge einer umwelt-, gesundheits- und verbraucherbewussten Digitalisierung zu beachten. Es gehe darum, den Einsatz elektromagnetischer Felder auf ein notwendiges Maß zu begrenzen bei voller Entwicklung aller technischen Möglichkeiten. Dies trage zum Schutz der Bürger*innen bei und eröffne den notwendigen Freiraum für den sicheren Betrieb von zukünftigen mobilfunkbasierten Technikentwicklungen. Gleichzeitig werde mit einem solchen Weg das Verständnis für Chancen und Risiken der Digitalisierung in der Bevölkerung gefördert.

Von besonderer Bedeutung seien neben den Entwicklungen neuer Standards auch die Fortentwicklungen der bestehenden Mobilfunkstandards, wie die Inbetriebnahme von Sendeanlagen mit vergleichsweise geringer Leistung (Kleinzellen), die zunehmende Nutzung von höheren Frequenzen oder der Einsatz von „intelligenten Antennen“ im 5G-Netz („Beamforming“). Entscheidend für die Emissionsminderung der gesamten Mobilfunktechnologie sei, dass Fragen in Bezug auf elektromagnetische Felder bereits bei der Entwicklung der Technologie konsequent als Rahmenbedingung beachtet werden.

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