- Umgesetzt wird der Mobilfunkausbau in den Kommunen. Kommunale Verantwortungsträger stimmen sich dazu mit den Mobilfunkanbietern ab, die ihre Mobilfunknetze vor Ort ausbauen wollen. Gleichzeitig haben die Kommunen auch die Aufgabe, den Informationsfluss in Richtung der Bürgerschaft zu gewährleisten.
- Die „Mobilfunkvereinbarung“ zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern regelt detailliert die Abläufe bei der Identifikation, Prüfung und Bereitstellung von Mobilfunkstandorten sowie das Mitspracherecht der Kommunen.
- Umfangreiches Informationsmaterial hilft bei der transparenten Information über den rechtlichen Rahmen, den wissenschaftlichen Sachstand und die Abläufe beim Mobilfunkausbau.
Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist politisch gewollt: Die Bundesregierung hat in ihrer Digitalstrategie das Ziel formuliert, dass möglichst überall eine moderne Mobilfunkversorgung zur Verfügung stehen soll. Die Lizenzbedingungen für die Nutzung der von den Netzbetreibern ersteigerten Mobilfunkfrequenzen fordern ausdrücklich eine Versorgung mit hohen Datenraten. Deshalb beinhaltet der Ausbau der Netze nicht zuletzt die konsequente Bereitstellung des jüngsten Mobilfunkstandards 5G.
Umgesetzt wird diese Strategie unter anderem vor Ort in den Kommunen, da dort die Sendeanlagen mit dem neuesten Mobilfunkstandard aus- und aufgebaut werden. Was bedeutet das für die Kommunen? Vor welchen Herausforderungen stehen Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau? Was steckt hinter der sogenannten Mobilfunkvereinbarung?
In der neuesten Folge unseres Podcasts „MobilfunkTalk“ sprechen wir mit Ralph Sonnenschein, Referatsleiter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. Er beschäftigt sich mehr als zwei Jahrzehnten mit dem Mobilfunkausbau aus Sicht der Kommunen und kann viel aus der täglichen Praxis der entsprechenden Abstimmungen berichten.
Bereits seit dem Juli 2001 gibt es die sogenannte „Mobilfunkvereinbarung“ – exakt heißt sie „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes“. In ihr haben die drei kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag mit den seinerzeit am Markt aktiven Mobilfunknetzbetreibern einen gemeinsamen Handlungsrahmen vereinbart. Mit dieser Vereinbarung der Mobilfunkbetreiber wurde den Kommunen ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten im Stadt-/Gemeindegebiet eingeräumt.
So haben sich die Betreiber verpflichtet, die Kommunen über ihre Pläne zum Netzausbau detailliert zu unterrichten und mittels klar abgegrenzter Suchkreise in Frage kommende Gebiete für neue Mobilfunkstandorte zu aufzuzeigen. Die Kommunen haben wiederum das Recht, eigene Standortvorschläge einzubringen. Die Mobilfunkbetreiber verpflichten sich, diese Vorschläge zu prüfen und – sofern sie technisch und unter zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen möglich sind – vorrangig zu berücksichtigen.
Im Jahre 2020 wurde die Mobilfunkvereinbarung aktualisiert und an den neuen technischen und gesellschaftlichen Rahmen der Mobilfunknutzung angepasst, beispielsweise im Hinblick auf die Einführung kleinzelliger Mobilfunkinfrastruktur (Small Cells).
„Mobilfunkvereinbarung“ zwischen Kommunen und Netzbetreibern hat sich bewährt
Dieser gemeinsame, bundeseinheitliche Handlungsrahmen hat sich nach Einschätzung von Ralph Sonnenschein bewährt. Allerdings bleibt es für kommunale Verantwortungsträger vor Ort eine Herausforderung, zwischen Befürwortern und Gegnern des Mobilfunkausbaus zu moderieren. Der Referatsleiter empfiehlt aus seiner langjährigen Erfahrung, in allen Abläufen ein möglichst hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten.
Dazu zählt auch, umfangreich und verständlich über den wissenschaftlichen Sachstand zu den Auswirkungen elektromagnetische Felder zu informieren. Sowohl der Deutsche Städte- und Gemeindebund als auch das Informationszentrum Mobilfunk bieten dafür umfangreiches Informationsmaterial an. Eine eigene Webseite für Kommunen fasst die Informationen kompakt zusammen: www.kommunalinfo-mobilfunk.de
Zu den Angeboten, die der Deutsche Städte- und Gemeindebund zur Unterstützung von Kommunen bereithält, zählen darüber hinaus zum Beispiel auch Musterverträge zur Vermietung und Nutzung von Liegenschaften beziehungsweise zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen auf bzw. an Kommunaler Trägerinfrastruktur.
Wenn eine Abstimmung vor Ort besonders strittig ist, können sich Kommunen auch an eine Clearingstelle beim Deutschen Städte- und Gemeindebund wenden. In den Verfahren wird geprüft, ob die Vorgaben der Mobilfunkvereinbarung auf beiden Seiten eingehalten wurden. Während dies früher häufig in Anspruch genommen wurde, berichtet Ralph Sonnenschein, dass diese Verfahren heute nur noch selten nachgefragt werden. Auch dies ist ein klarer Beleg dafür, dass die Verfahren zur Abstimmung mit den Mobilfunkbetreibern und zur Information und Mitnahme der Bürger vor Ort sich bewährt haben.
Weitere Einschätzungen und Erfahrungen aus der Praxis hören Sie in unserem rund 20-minütigen Gespräch mit dem DStGB-Experten Ralph Sonnenschein.
Auf allen wichtigen Podcast-Plattformen vertreten
Das rund 20-minütige Gespräch mit Ralph Sonnenschein haben wir in der neuesten Folge unseres Podcasts MobilfunkTalk veröffentlicht. Sie finden ihn auf allen einschlägigen Podcast-Plattformen.