Warum werden Mobilfunksendeanlagen abgebaut?

20. September 2022
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  • Gründe für den Rückbau: Statik, veränderter Bedarf, Kündigung
  • Wiederverwertung und Recycling von Technikkomponenten

Im Zusammengang mit Mobilfunkanlagen wird meist über neu zubauende Anlagen gesprochen. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall, dass Sendeanlagen für Mobilfunk abgebaut werden. Warum das der Fall sein kann und wie der Rückbau geregelt ist, haben wir uns genauer angeschaut.

Was sind die Gründe für den Rückbau von Mobilfunksendeanlagen?

Für den Rückbau von Mobilfunkstandorten gibt es drei unterschiedliche Gründe:

Statische Auslastung: Ein wesentlicher Auslöser kann die Statik eines bestehenden Mobilfunkmasts sein. Wenn zum Beispiel ein bestehender Mast aus statischen Gründen zu wenig Traglast besitzt, kann der Mast durch einen neuen ersetzt werden, auf dem mehr Mobilfunkantennen und weitere Technik untergebracht werden können. Für die Statik wird die sogenannte Windwiderstandsfläche berechnet, das heißt, es wird der Druck des Windes auf die Oberfläche eines Objektes berechnet. Je mehr Mobilfunkantennen auf einem Mast angebracht sind, desto höher ist die Windlast. Die Auslegung und Konstruktion eines Masts muss sicher und windresistent sein.

Veränderter Bedarf: Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Mobilfunk wird das Netz der Funkzellen kontinuierlich verdichtet. Durch veränderte Rahmenbedingungen, wie z.B. Frequenznutzungsrechten, kann ein Standort ebenfalls aus der Netzstruktur herausfallen. Unter diesen Aspekten kann im Einzelfall ein Standort aufgegeben werden. Die adäquate Versorgung wird dann durch andere/neue Standorte gewährleistet.

Kündigung des Vermieters: Die Mobilfunkunternehmen mieten die Flächen für Mobilfunkstandorte in der Regel langfristig an. Da hohe Investitionen für Sendeanlagen anfallen, sind Laufzeiten für Mietverträge bis 20 Jahre üblich. In dieser Zeit kann sich auf der Seite des Vermieters die Situation verändern, neue Pläne für Grundstücke oder Gebäude können dazu führen, dass ein Mietvertrag nicht mehr verlängert oder gekündigt wird.

Wie häufig sind Rückbauten?

Verglichen mit der Gesamtzahl von Mobilfunksendeanlagen, das sind laut Bundesnetzagentur in Deutschland derzeit rund 85.000 Standorte, ist die Zahl der Rückbauten verschwindend gering. Schätzungen zufolge sind es wenige Hundert pro Jahr, also weniger als ein Prozent.

Worauf wird beim Rückbau Mobilfunkstandorten geachtet?

Wie im Mietvertrag geregelt, erfolgt der Rückbau in Abstimmung mit dem Vermieter. Der Mieter verpflichtet, den Rückbau der Sendeanlage zu veranlassen. Wie bei einer Anmietung von Wohnräumen wird auch bei Mobilfunkstandorten der Zustand vor der Anmietung wiederhergestellt.  Der Standort wird in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt und „Besenrein“ verlassen. Das heißt, alle auf- bzw. eingebauten Anlageteile werden fachgerecht entfernt und, wenn es sich um einen Dachstandort handelt, die Dachhaut fachgerecht wieder verschlossen.

Welche Materialien werden wiederverwertet oder recycelt?

Nachhaltigkeit spielt eine immer größere Rolle. So werden beispielsweise aktive Technikkomponenten (z.B. Stromversorgungsanlagen) weiterverwendet oder als Ersatzteil eingelagert. Antennen und Systemtechnik werden, sofern das möglich ist, ebenfalls weiterverwendet oder verkauft. Wiederverwendbare Komponenten verbleiben im Kreislauf, nicht mehr verwertbare Komponenten werden recycelt.

Wird bei neuen Sendetürmen die Wiederverwertbarkeit gleich mitgedacht?

Der teilweise modulare Aufbau der Sendetürme sowie die Standardisierung der Technikkomponenten lassen eine Wiederverwertbarkeit durchaus zu.

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