Leitfaden für Kommunen: Umgang mit dem Mobilfunkausbau vor Ort

21. Juli 2022
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  • Anlaufstellen für Verantwortliche in Landkreisen und Kommunen
  • Unterstützung der Kommunen beim Mobilfunknetzausbau
  • Umgang mit Konflikten vor Ort

Die Bundesregierung hat den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur weit oben auf ihrer Agenda stehen. In einem föderalen System ist aber nicht nur der große politische Wille ausschlaggebend, sondern ebenso die Umsetzung vor Ort in den Kommunen. Damit die Bürgerinnen und Bürger flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus erhalten und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort nutzen können, wo sie leben, arbeiten und unterwegs sind insbesondere auch in ländlichen Gebieten, ist der weitere Ausbau der Infrastruktur notwendig.

Wie können die Kommunen beim Netzausbau unterstützt werden?

Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ist nun eine Online-Broschüre für Verantwortliche in Landkreisen und Kommunen erschienen. Dieser Leitfaden soll den Personen in den Städten und Gemeinden, die mit der Umsetzung des Mobilfunkausbaus vor Ort befasst sind, eine Handreichung geben, wie sie insbesondere in Konfliktsituationen agieren können.

Derzeit gibt es in Deutschland rund 85.000 physische Mobilfunk-Antennenstandorte. Die Mobilfunkunternehmen bauen seit 2019 das 5G-Netz in Deutschland auf und haben massiv in den Netzausbau und die Netzmodernisierung investiert. Um die Versorgungsauflagen bis 2025 zu erfüllen, notwendige Kapazitätserhöhungen in den jeweiligen Mobilfunknetzen vorzunehmen und die Grundlagen für innovative 5G-Anwendungen zu schaffen, müssen von den Mobilfunknetzbetreibern allerdings noch neue Standorte gefunden, gebaut und in Betrieb genommen werden.

Welche baurechtlichen Regelungen gelten für die Errichtung für Mobilfunkstandorten?

In den meisten Fällen beginnt der für die Kommune wahrnehmbare Realisierungsprozess mit der Standortsuche der Mobilfunknetzbetreiber. Dabei wird der sogenannte Suchkreis übermittelt. Das ist das Areal, in dem eine neue Basisstation errichtet werden soll, um ein bestimmtes Gebiet mit Mobilfunk zu versorgen. Für den Aufbau eines neuen freistehenden Sendemastes ist in der Regel – sofern keine Genehmigungsfreiheit vorliegt – eine baurechtliche Genehmigung einzuholen. Im Zuge der Baugenehmigung ist die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten, insbesondere des Denkmalschutzrechtes und des Naturschutzrechtes. Zu gängigen Aspekten des Baurechts beim Mobilfunkausbau enthält der Leitfaden Hinweise und vertiefende Links. Ebenso sind Anlaufstellen der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesländer, der Mobilfunkunternehmen, der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, des Gigabitbüros und des Dialogbüros von Deutschland spricht über 5G enthalten.

Wo gibt es weitere Informationen für Kommunen?

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