Mobilfunksendeanlagen sind bei Einhaltung der Grenzwerte zu dulden
Die Angst vor möglichen gesundheitlichen Wirkungen der elektromagnetischen Felder einer Mobilfunksendeanlage berechtigt nicht zur Forderung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden und damit die Berufung einer …