Stellen Immobilieneigentümer Fläche für Mobilfunkanlagen bereit, müssen sie die Mieteinnahmen daraus voll versteuern. In einem vor dem Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken verhandelten Fall vermietete ein Hausbesitzer einen Teil des Dachs an einen Mobilfunkbetreiber, damit dieser dort eine Antenne aufstellen konnte. Der Vermieter wollte zumindest zwei Drittel der Einnahmen aus diesem Mietverhältnis als steuerfreie Entschädigungszahlung geltend machen.