Urteil des Bundesverfassungs-
gerichts: Handyverbot am Steuer gilt auch für Fahrlehrer

2. Juni 2009

Fahrlehrer sind auch auf dem Beifahrersitz die verantwortlichen Führer des Autos, so dass sie nur mit einer Freisprecheinrichtung während der Fahrt telefonieren dürfen. Diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unlängst bekräftigt. Somit müssen Fahrlehrer das Handyverbot beachten, als würden sie selbst am Steuer sitzen.

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