Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Mobilfunk-Verträge zukünftig die Gebühren genau ausweisen. Dies wurde in letzter Instanz zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Bei einer versprochenen Grundgebühr von 0,00 Euro darf der Vertrag am Ende nicht durch einen monatlichen Mindestumsatz versteckte Kosten enthalten. Eventuell anfallende Kosten müssen für den Verbraucher deutlich erkennbar sein.