
Vereinbarkeit von Mobilfunk und Denkmalschutz
Mobilfunk und Denkmalschutz lassen sich miteinander vereinbaren, wenn Planung und Abstimmung frühzeitig erfolgen. Denkmalbehörden akzeptieren Mobilfunkanlagen, wenn sie gestalterisch sensibel, reversibel und substanzschonend umgesetzt werden. Beispiele zeigen, dass moderne Infrastruktur

