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Abstimmung der Betreiber mit den Kommunen und Bürgern: Verbesserte Kommunikation und Partizipation

Die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber – Deutsche Telekom, O₂Telefónica, Vodafone, 1 & 1 Mobilfunk – haben gegenüber der Bundesregierung 2023 eine neue Selbstverpflichtung über Informations-, Kommunikations- und Gesundheitsschutzmaßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland abgegeben. Die Unternehmen bekräftigen mit der „freiwilligen Selbstverpflichtung“ ihr Bekenntnis zum Schutzkonzept gegenüber elektromagnetischen Feldern in Deutschland, insbesondere auch beim Ausbau von Kleinzellen im Out- und Indoor-Bereich. Die neue Selbstverpflichtung gilt für 5 Jahre und verlängert sich bei Stillschweigen jeweils um ein Jahr.

Seit über zwanzig Jahren besteht die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber, die in den Jahren 2008, 2012 und zuletzt 2020 ergänzt worden ist. Mit der neuen Selbstverpflichtung bekennen sich die Unternehmen zum Schutzkonzept gegenüber elektromagnetischen Feldern in Deutschland, das auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (International Commission on non-ionizing radiation protection, ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission (SSK) basiert. Dieses sieht insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) vor. Beide Fachgremien haben erst jüngst das deutsche Schutzkonzept bestätigt.

Die Beteiligung der Kommunen beim Netzausbau ist gesetzlich verankert und seit über zwei Jahrzehnten zwischen dem Beteiligen gelebte Praxis. Für die Konkretisierung haben sich kommunale Spitzenverbände und Unternehmen auf ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren verständigt. Die Bundesregierung begrüßt das Verfahren und sieht mit dessen Umsetzung die gesetzliche Regelung als erfüllt an. Die Mobilfunknetzbetreiber werden auch weiterhin Informationsangebote rund um das Thema Mobilfunk erarbeiten und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Mit der erneuten Abgabe einer Selbstverpflichtung knüpft die Mobilfunkbranche an die erste freiwillige Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 an. Mit den neuen Zusagen wird aus Sicht der Beteiligten ein wichtiger Kommunikationsbeitrag für den konfliktfreien Ausbau der Mobilfunktechnik in Deutschland geleistet.

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