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Basisgrenzwert

Basisgrenzwerte geben die maximal erlaubte Exposition des ganzen Körpers oder von Teilen des Körpers gegenüber den Emissionen von felderzeugenden Geräten und Anlagen an. Die Basisgrenzwerte für die Allgemeinbevölkerung liegen um das 50-fache unterhalb der Wirkungschwelle für wissenschaftlich gesicherte thermische und biologische Effekte elektromagnetischer Felder.

Nach Aussage der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) garantiert dieser Sicherheitsfaktor den Schutz auch empfindlicher Menschen. Dazu zählen etwa Kranke, Senioren, Kinder oder Schwangere.

Der Basisgrenzwert für die Allgemeinbevölkerung (Ganzkörpergrenzwert) beträgt 0,08 Watt/kg. Für den Kopfbereich (Teilkörpergrenzwert) sind es 2 Watt/kg. Der Anstieg der Körpertemperatur, der damit noch möglich ist, entspricht etwa der körpereigenen Erwärmung bei normalem Gehen.

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