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SAR-Wert

Was ist der SAR-Wert?

Die Abkürzung SAR steht für Spezifische Absorptionsrate. Dieser Wert gibt an, wieviel elektromagnetische Energie der Körper bei Nutzung eines Smartphones, Tablets oder sonstigen Mobilfunk-Endgeräts aufnimmt und Körperwärme umwandelt. Der SAR-Wert wird in Watt pro Kilogramm Körpermasse (Watt/kg) angegeben.

Warum ist der SAR-Wert wichtig?

Beim Telefonieren mit dem Smartphone wird ein Teil der elektromagnetischen Felder im Kopf beziehungsweise Körper des Anwenders aufgenommen. Um gesundheitliche Risiken auszuschließen, haben die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse Grenzwerte festgelegt. Die Grenzwerte gewährleisten, dass selbst der Dauerbetrieb des Mobiltelefons mit maximaler Leistung für die Gesundheit des Nutzers kein Risiko bedeutet.

Welche Grenzwerte gelten für den SAR-Wert?

Betrieb/Nutzung am Kopf oder Rumpf: Wird das Mobiltelefon zum Telefonieren ans Ohr gehalten, gilt ein Grenzwert von 2 Watt pro Kilogramm.

Betrieb/Nutzung an den Gliedmaßen: Wird ein Headset verwendet, wird die vom Mobiltelefon abgegebene Energie von dem Körperteil aufgenommen, in dessen Nähe sich das Telefon befindet. Für die Einwirkung der elektromagnetischen Felder auf Arme und Beine gilt dabei ein Grenzwert von 4 Watt pro Kilogramm.

 Wie wird der SAR-Wert ermittelt?

Die Hersteller ermitteln die SAR-Werte ihrer Geräte gemäß europäischen Messnormen mit Hilfe jeweils genau festgelegter standardisierter Verfahren. Relevant sind hierfür die Normen EN 62209-1 (Anwendungsfall Telefonieren mit dem Handy am Ohr) und EN 62209-2 (Anwendungsfall Betrieb beim Tragen des Handys am Körper).

 Wie werden die elektromagnetischen Felder berücksichtigt, die von Basisstationen ausgehen?

Für den Betrieb von Mobilfunkbasisstationen gelten eigene Grenzwerte. Sie basieren ebenfalls auf Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP sowie der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) sind in der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt.

Der Grenzwert für elektromagnetische Felder, die von Mobilfunkbasisstationen ausgehen, beträgt 0,08 Watt/kg für die allgemeine Bevölkerung. Dieser Wert ist über den gesamten Körper gemittelt.

 

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