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Grenzwerte für die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks berücksichtigen das Vorsorgeprinzip

Die in Deutschland gesetzlich verankerten Grenzwerte für den Mobilfunk liegen um das 50-fache unterhalb der biologischen Wirkungsschwelle. Nach Aussage der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) garantiert dieser Sicherheitsfaktor von 50 den Gesundheitsschutz auch für empfindliche Menschen wie Kranke, Kinder, Schwangere und Senioren.

Nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) berücksichtigen diese Grenzwerte angemessen den Vorsorgegedanken. Die Bundesregierung hat zudem wiederholt darauf hingewiesen, dass sie durch die systematische Förderung von unabhängiger Forschung zur Klärung noch offener Fragen dem Vorsorgeprinzip Rechnung trägt. Auch die Empfehlungen zur individuellen Reduzierung der Belastung durch elektromagnetische Felder, auf die das BfS regelmäßig hinweist, sind Vorsorgemaßnahmen.

Eine Absenkung der Grenzwerte hält die Bundesregierung nur dann für angemessen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die die bisherige Bewertung von elektromagnetischen Feldern hinfällig machen. Auf Basis des aktuellen Forschungsstandes kommt die Regierung zu dem Schluss, „dass durch die geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV die Bevölkerung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder geschützt ist“ (Drucksache 18/3752). Mit dieser Haltung stimmt die Bundesregierung mit allen wichtigen internationalen Fachgremien überein, die eine Grenzwertsenkung für hochfrequente elektromagnetische Felder derzeit für wissenschaftlich nicht begründet halten.

Sendeanlagen unterliegen Grenzwerten

Das Vorsorgeprinzip wird auch bei der Genehmigung von Mobilfunksendeanlagen berücksichtigt. Denn bei der Berechnung des gültigen Sicherheitsabstandes gemäß der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) wird grundsätzlich die maximale Sendeleistung bei permanentem Betrieb der Anlage zugrunde gelegt. Dies betrifft das Genehmigungsverfahren von Sendeanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Watt (EIRP).

Dieses Berechnungsverfahren gewährleistet zusätzliche Vorsorge. Denn tatsächlich weist die Sendeleistung von Mobilfunkbasisstationen den Maximalwert im laufenden Betrieb nur sehr selten auf, da die notwendige Leistung dem aktuellen Verkehrsaufkommen automatisch angepasst wird. Messungen haben gezeigt, dass die elektromagnetischen Immissionen in der Praxis nur einen Bruchteil der Grenzwerte ausschöpfen.

Forschung über elektromagnetische Felder unter Vorsorgegesichtspunkten

Zur kontinuierlichen Begleitung der technischen Entwicklung durch wissenschaftliche Forschung haben die Mobilfunknetzbetreiber im Rahmen ihrer Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung mehrfach umfassende Unterstützung geleistet. Im Jahr 2001 haben sie 8,5 Millionen Euro für das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) zur Verfügung gestellt; im Jahr 2008 wurden nochmals eine Million Euro und 2012 erneut 600.000 Euro für EMF-Forschungsvorhaben bereitgestellt.

Information und Kommunikation

Die Netzbetreiber haben sich in ihrer Selbstverpflichtung zudem einer umfassenden Aufklärungs- und Informationsarbeit gegenüber der Öffentlichkeit verschrieben. Sie betrachten die Kommunikation mit den Bürgern und die Einbeziehung der Kommunen als wesentliche Bausteine der Vorsorge. In ihrem Maßnahmenkatalog zur Fortschreibung der Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2008 wurde das Informationsangebot für Bürgerinnen und Bürger daher weiter verbessert, indem auch Bürgerinitiativen und deren Repräsentanten gezielt mit Aufklärungsmaterial versorgt werden.

Um Konflikte zu versachlichen und dialogorientiert lösen zu können, wurden spezielle Clearingstellen für Kommunen eingerichtet. Kommunen können dort einen Konflikt zu einem Mobilfunkstandort in ihrer Gemeinde melden, der anschließend von der Clearingstelle der Mobilfunknetzbetreiber geprüft und bearbeitet wird.

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