Welche Mobilfunk­grenzwerte gelten im internationalen Vergleich?

Wie in Deutschland gibt es weltweit in vielen Staaten verbindliche Regelungen für die erlaubte Höhe hochfrequenter elektromagnetischer Felder, die auch der Mobilfunk nutzt. Dabei orientieren sich die zulässigen Grenzwerte überwiegend an den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP). Diese betragen für die Feldstärke 38 Volt/Meter (V/m) bei 800 Megahertz(MHz)-Sendern (LTE 800), 41 V/m bei 900 MHz (GSM 900), 58 V/m bei 1800 MHz (GSM 1800, LTE 1800) und 61 V/m ab 2000 MHz (UMTS, LTE 2600).

Den Grenzwertempfehlungen der ICNIRP hat sich auch die Europäische Union im Rahmen der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG von 1999 angeschlossen. Die meisten Staaten der Europäischen Union sind der EU-Ratsempfehlung bei der Festlegung der national gültigen Grenzwerte für den Mobilfunk gefolgt. Auch außerhalb Europas werden die ICNIRP-Empfehlungen in vielen Staaten bei der Grenzwertsetzung berücksichtigt.

 

Diese Grenzwertempfehlungen werden nicht nur von der Internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP selbst, sondern auch durch zahlreiche nationale und internationale Expertengremien wie die Deutsche Strahlenschutzkommission (SSK), das europäische Gremium SCENIHR (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks) und die Weltgesundheitsorganisation WHO regelmäßig überprüft.

In den USA, Kanada und Taiwan orientieren sich die Mobilfunkgrenzwerte an den Empfehlungen des IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers). Die IEEE-Grenzwerte (IEEE Standard for Safety Levels with Respect to Human Exposure to Radio Frequency Electromagnetic Fields) bewegen sich in vergleichbarer Höhe wie die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP. Die IEEE schlägt Grenzwerte für die Feldstärke von 47,5 Volt/m für 900 MHz (GSM) und 61 Volt/m für 1800 MHz (GSM) beziehungsweise 2165 MHz (UMTS) vor.

Staaten, die sich gegen die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP entschieden haben, begründen dies meist mit dem Wunsch nach erhöhter Vorsorge. Derartige Vorsorgegrenzwerte gibt es unter anderem in Italien, Belgien, der Schweiz und Liechtenstein, in Luxemburg sowie in Russland und Polen. Die Höhe dieser Grenzwerte ist politisch festgelegt und stützt sich nicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse.

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